Herkunftsnachweis

Formularpflicht für CITES-Tiere

  • Herkunftsnachweis

     

    Jede Person die durch CITES geschützt Tiere oder Pflanzen besitzt, muss in der Schweiz deren legale Herkunft nachweisen können. Wer solche Arten erwirbt, sollte sich vom Vorbesitzer einen Herkunftsausweis ausstellen und unterschreiben lassen. Die DGHT-Landesgruppe Schweiz hat zu diesem Zweck das folgende Musterformular entworfen. Dieses kann unter folgen-den Links kosten-los heruntergeladen werden:

    • Herkunftsnachweis als pdf-Dokument (220 KB)

    • Herkunftsnachweis als docx-Dokument (Word, 180 KB)

     
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